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Amputation Aerztepfusch Iserlohn
:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "BEIN - AMPUTATION I" ::
Freizeit Spass vom 08. Februar 2006 – Beinamputation I
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ERST HÖLLISCHE SCHMERZEN - DANN WURDE DAS BEIN AMPUTIERT |
Bild- Zeitung vom 17. November 2005 - Bein-Amputation
Marler Zeitung, 05. November 2005 – Ärztepfusch
AMPUTATION NACH SALBEN-BEHANDLUNG
Recklinghausen: Mutter von drei Kindern verklagt Krankenhaus wegen falscher Diagnose auf 100.000,- Euro Schmerzensgeld.
Aufatmen am Anfang: Die Schmerzen im Fuß sein keine Folge einer arteriellen Verschlusskrankheit, versicherte der Krankenhausarzt der Patientin (37). Erleichtert fuhr die Mutter dreier Kinder in Urlaub, im Gepäck die verschriebenen Salben zum einreiben. Heute fehlt der Frau ihr rechtes Bein – man hat es ihr vor drei Wochen abnehmen müssen.
Jetzt muss sich die für Arzthaftungs-Verfahren zuständige 6.Zivilkammer des Landgericht Bochums mit dem tragischen Fall befassen, der für Patienten-Anwalt Stefan Hermann (Marl) alle Züge einer Fehldiagnose trägt: „Eine falsche Diagnose wird von der Rechtsprechung einem Behandlungsfehler gleich gestellt.“ Namens seiner Recklinghäuser Mandantin macht der Rechtsanwalt unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,- Euro gegenüber dem Prosper Hospital geltend. Hier war im Sommer vergangenen Jahres im Anschluss an die ambulante Behandlung der 37-Jährigen die – aus Sicht der Klägerin – verhängnisvolle Salben-Diagnose gestellt worden.
Die weitere Behandlung – zwei Operationen zur Entfernung schwarz verfärbter Zehen sowie die Bein-Amputation – wurde in einem anderen Krankenhaus vorgenommen. Für Hermann liegt die Ursache für den schweren Eingriff, bei dem der Frau das rechte Bein oberhalb des Knies abgenommen wurde, in einer falschen Erst-Diagnose. „Ich gehe mit meiner Mandantin davon aus, dass dann, wenn die Fehldiagnose im Prosper Hospital nicht erfolgt wäre, auch eine Amputation nicht notwendig gewesen wäre.“ Bei ihrer Klage hat die Recklinghäuserin noch vor Prozessbeginn einen Erfolg erzieht. Das Landgericht gewährt ihr so genannte Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Schmerzensgeld in Höhe von 50 000 Euro bereits für die Klage wegen der – aufgrund falscher Diagnose – erfolgten Zeh-Amputationen. Das war vor Abnahme des Beines. Nun wird damit gerechnet, dass die Prozesskostenhilfe angehoben wird. PKH wird nur zugestanden, wenn eine Klage gewisse Aussicht auf Erfolg hat.
„Wir sind uns wirklich keiner Schuld bewusst“, erklärte gestern ein Sprecher des Prosper Hospitals auf Anfrage. „Zumal bereits vor der ambulanten Behandlung bei uns in einem anderen Krankenhaus die gleiche Diagnose gestellt worden war wie bei uns.“ Letztlich bleibe abzuwarten, wie die gutachterlichen Stellungnahmen ausfielen, hieß es. Die Zivilkammer hat einen ersten Termin für den 21. Dezember anberaumt.
WAZ Recklinghausen, 02.November 2005 – Ärztepfusch
37-JÄHRIGE VERKLAGT KRANKENHAUS WEGEN EINER FEHLERHAFTEN DIAGNOSE BEI DER AMBULANTEN BEHANDLUNG
Recklinghausen: Eine Frau hat das Prosper Hospital verklagt. Die 37-jährige behauptet, dass ihr nach einer fehlerhaften Diagnose bei der ambulanten Behandlung ein Jahr später das rechte Bein amputiert werden musste.
Mit der Zivilklage befasst sich am 21. Dezember das Landgericht Bochum. Die Recklinghäuserin, vertreten durch den Rechtsanwalt Stefan Hermann verlangt vom Prosper Hospital 100.000,- Euro Schmerzensgeld, eine Schmerzensgeldrente (monatlich 300 Euro, sowie 5.200,- Euro Haushaltsführungskosten. Hintergrund: Am 23. Juni 2004 suchte die heute 37-Jährige die Ambulanz des Prosper Hospitals wegen Schmerzen auf. Laut eines ärztlichen Berichts vom Tag danach, so die Klägerin, sei unter dem Stichwort „Diagnose“ vermerkt, eine arterielle Verschlusskrankheit könne ausgeschlossen werden. Die Patientin trat ihren geplanten Urlaub an, wurde weiterhin von Schmerzen geplagt und verwandte die verordneten Salben. Später stellte ihr Hausarzt fest, dass starke Durchblutungsstörungen vorlagen. Im Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen wurde ihr dann bei einer ersten Operation zwei Zehen des rechten Fußes abgenommen, bei einer weiteren Operation die restlichen Zehen, später das recht Bein oberhalb des Knies. Das Prosper Hospital weist die Beschuldigung zurück: „Es gibt kein Zusammenhang zwischen der ambulanten Behandlung im Prosper Hospital und der Amputation im Knappschaftskrankenhaus.“




